UVG-Salden: Hilfslösung zur Ermittlung der Rückforderungen für die UVG-Statistik

Mit der geänderten UVG Statistik ist auch Punkt 8.3 hinzu gekommen. Hier sollen Rückforderungen nach § 5 UVG angegeben werden.

Da es bislang kein Statistikkennzeichen für diese Konstellation und keine programmseitige Auswertung dafür gibt, kann man sich nur behelfen, wenn man die Summe anders ermittelt.

Für Unterhaltsvorschusskassen, die ihre Einnahmen und Rückforderungen über die Einnahmebuchhaltung in PROSOZ 14plus verwalten, kann man sich evtl. mit dieser MIS-Auswertung behelfen. Sie erzeugt eine Liste aller Fälle mit dem Saldo bzw. der Summe aller Sollstellungen bezüglich Zahlungsansprüche und ggf. Einnahmen bis zum Ende des Vorjahres. 

Bei den Sollstellungen/Zahlungsansprüchen wird dabei auf das Fälligkeitsdatum gefiltert, bei den Einnahmen auf das Buchungsdatum. Zusätzlich wird die Hilfeart der Sollstellungen/Ansprüche ausgegeben.

Die Liste muss nach dem Ausführen der Auswertung und Kopieren des Ergebnisses nach MS Excel nach Hilfearten und ggf. Zahlungsbeteiligten (Pflichtiger/Empfänger) gefiltert werden. Da die Bezeichnung der Hilfeart für Rückforderungen nach § 5 UVG ja bei jedem Jugendamt eine andere ist, sollen dabei nur die Sätze stehen bleiben, die eine Rückforderung nach § 5 UVG kennzeichnen. Diese kann man dann abzählen und somit die Zahl der Rückforderungsfälle ermitteln.

Laden Sie die MIS-Auswertung für Ihre Datenbank herunter und importieren diese über den MIS Import (Registerkarte Baum!).

Die Klassenbezeichnung lautet: uvg-salden

 

MIS-Auswertung für MS SQL SERVER

mssql-uvg-salden.zip (MS SQL Server)

 

MIS-Auswertung für ORACLE

ora-uvg-salden.zip (ORACLE)