MIS-Auswertung zu UVG-Fällen mit Ukraine-Bezug
Das Regierungspräsidium Kassel hatte die Unterhaltsvorschussstellen in Hessen bereits Ende Juni 2022 gebeten, die Fälle mit Ukraine-Bezug statistisch zu erfassen.
Mit E-Mail vom 10.10.2022 werden nun folgende Fragen gestellt:
- Zahl der Anträge mit Ukrainebezug bis 30.09.2022
- Zahl der noch unbearbeiteten Fälle bis 30.09.2022
- Zahl der Bewilligungen bis 30.09.2022
- Höhe der Leistungsausgaben bis 30.09.2022
- Höhe der evtl. realisierten Einnahmen bis 30.09.2022
Eine Möglichkeit, die betroffenen Fälle aus PROSOZ 14plus auszuwerten, besteht mit der hier verfügbaren MIS-Auswertung.
Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraus-setzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für mindestens sechs Monate haben.
Quelle: familienportal.de