LAK Newsletter 2022-10-19

MIS-Auswertung zu UVG-Fällen mit Ukraine-Bezug

Das Regierungspräsidium Kassel hatte die Unterhaltsvorschussstellen in Hessen bereits Ende Juni 2022 gebeten, die Fälle mit Ukraine-Bezug statistisch zu erfassen.

Mit E-Mail vom 10.10.2022 werden nun folgende Fragen gestellt:

  • Zahl der Anträge mit Ukrainebezug bis 30.09.2022
  • Zahl der noch unbearbeiteten Fälle bis 30.09.2022
  • Zahl der Bewilligungen bis 30.09.2022
  • Höhe der Leistungsausgaben bis 30.09.2022
  • Höhe der evtl. realisierten Einnahmen bis 30.09.2022

Eine Möglichkeit, die betroffenen Fälle aus PROSOZ 14plus auszuwerten, besteht mit der hier verfügbaren MIS-Auswertung.

 

Geflüchtete aus der Ukraine können Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss unter bestimmten Voraus-setzungen bekommen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für mindestens sechs Monate haben.

Quelle: familienportal.de