UVG - Kontrollliste der Altersstufen

Nach dem für die Zeit ab Juli 2017 geänderten UVG und der Richtlinie muss für junge Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, jährlich ein Nachweis über die Fortführung der Schule, Ausbildung usw. angefordert werden, weil etwaige Einkünfte nun zu berücksichtigen sind. Die Prüfung muss mithin für junge Menschen erfolgen, die 15, 16 oder 17 Jahre alt werden.

Mit der MIS-Auswertung können Jugendämter, die dies nicht über den Druckdienst mit entsprechenden Kriterien in der Vorgangssuche erledigen möchten, alle entsprechenden Vorgänge auflisten, die

  • mindestens einen aktiven Zahlungsempfänger haben und
  • bei denen das Datum Ende-Zahlung sowie das Vorgangsende leer sind oder in der Zukunft liegen,

mithin alle lfd. Auszahlungsfälle.

Über die MIS-Eigenschaften (Rechtsklick auf den MIS-Menüeintrag) können die auszuwertenden Bereiche und/oder der Monat, den man abfragen möchte, für das lfd. Jahr und das Folgejahr gefiltert werden.

Der Vollständigkeit halber sind auch die Vollendung des 6., des 12. und des 18 Lebensjahres enthalten.

Die Klassenbezeichnung der Auswertung lautet: uvg-altersstufen

 

MIS-Auswertung für MS SQL SERVER

mssql-uvg-altersstufen.zip

 

MIS-Auswertung für ORACLE

ora-uvg-altersstufen.zip