Zu diesem Thema gibt es auch im Forum unter meinProsoz Infos und Beiträge, die Sie gerne ergänzen können.
Mit dem am 01.07.2025 in Kraft tretenden "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" wird auch der neue § 9b SGB VIII eingeführt.
Gemäß § 9b Absatz 2 SGB VIII sind Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- und Vormundschaftsakten nach Vollendung des 30. Lebensjahres des Betroffenen 70 Jahre lang aufzubewahren, d.h. ab Geburt bis zum 100. Geburtstag. Ziel der Aufbewahrung ist u.a., Betroffenen mit einem berechtigten Interesse bis zu diesem Datum Einsicht in die sie betreffenden Akten zu geben.
Ob man im jeweiligen Jugendamt in der Lage ist, diejenigen Akten, die die Voraussetzungen für die Aufbewahrungspflicht erfüllen, einzeln zu identifizieren oder bis zur weiteren Klärung zunächst alle Akten der betroffenen Sachgebiete "sicherheitshalber" mit einem Löschdatum 100 Jahre nach Geburt versehen möchte, muss jede Verwaltung für sich klären.
Das hier verfügbare SQL-Script ermöglicht es, für die letztgenannte Vorgehensweise die Vorgänge in PROSOZ 14plus entsprechend anzupassen. Bitte geben Sie in der mit "WHERE" beginnenden Zeile ggf. als Filter die Bereichsnummer (z.B. des Archivbereichs) an, für die Sie die Liste und generierten Updateanweisungen erhalten wollen.
Das Script generiert eine Liste der Vorgänge, die bereits ein Löschkennzeichen und ein Löschdatum haben und berechnet das neue Löschdatum aus Geburtsdatum + 100 Jahre. Sie können das Ergebnis dieser Abfrage in eine Excel-Datei kopieren und damit eine Liste der bisherigen Löschdaten sichern.
In der letzten Spalte des Abfrageergebnisses wird eine SQL-Updateanweisung generiert, die man dann für alle Fälle in dieser Liste ausführen kann. Dazu markieren Sie die gesamte Ergebnisspalte und fügen den Inhalt (die SQL-Anweisungen) in ein neues SQL-Script ein. Dieses neue Script ersetzt bei der Ausführung das bisherige Löschdatum mit dem berechneten Löschdatum (Geburtsdatum + 100 Jahre).
Hinweise:
- Es wird nicht nach gewährten Hilfearten o.ä. gefiltert.
- Auf das bisherige Löschdatum kann nicht zurückgesetzt werden, speichern Sie sich daher die Liste der betroffenen Fälle vor Ausführen der Update-Anweisungen daher zum späteren evtl. Nachschlagen ab.
- Für datenverändernde SQL-Scripts auf dieser Website wird KEINE Gewähr übernommen, Sie setzen diese auf eigene Gefahr ein! Es wird empfohlen, die Scripts zunächst in einer Übungsumgebung zu testen.
- Verwenden Sie für die Ausführung einen geeigneten SQL-Editor (SQL Server Management Studio, ORACLE SQL Developer).
SQL-Script
mssql-pruef-und-updateliste-loeschdatum-100.sql
ora-pruef-und-updateliste-loeschdatum-100.sql